Anwesenheitspflicht
- Mindestens 80 % Anwesenheitsrate erforderlich für die meisten Programme
- Mindestens 15 Stunden Studium pro Woche
- Regelmäßige Teilnahme an geplanten Klassen
- Abschluss der erforderlichen Aufgaben und Bewertungen
- Teilnahme an obligatorischen Orientierungssitzungen
- Teilnahme an Prüfungen und Bewertungen
- Tägliche Anwesenheitsprotokolle, die von der Einrichtung geführt werden
- Regelmäßige Berichterstattung an die Einwanderungsbehörden
- Verifizierung der Anwesenheit während Inspektionen
- Digitale Verfolgungssysteme, die von vielen Institutionen verwendet werden
- Einreichung von Anwesenheitsaufzeichnungen für Visumsverlängerungen
- Dokumentation von Abwesenheiten mit gültigen Gründen
- Warnbriefe von Einwanderungsbehörden
- Mögliche Streichung des Bildungsvisums
- Institutionelle Disziplinarmaßnahmen
- Schwierigkeiten bei der Erhaltung von Visumsverlängerungen
- Verpflichtung zur Abmeldung von der Institution
- Mögliche Abschiebungsverfahren
- Medizinische Notfälle mit ordnungsgemäßer Dokumentation
- Familiennotfälle, die sofortige Aufmerksamkeit erfordern
- Religiöse Feierlichkeiten
- Genehmigte Freistellungen von der Institution
- Offizielle Regierungspflichten
- Naturkatastrophen oder Notfallsituationen